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Landgericht Ulm

Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen des Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/-innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in den ersten beiden Ausbildungsstationen (Zivil- und Strafstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten bzw. den Staatsanwälten zu, wo sie dann eine Einzelausbildung erhalten.

 


Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Ulm

Ulm ist eine Universitätsstadt mit knapp 130.000 Einwohnern. Sie liegt an der Donau und hat den höchsten Kirchturm der Welt (161,53 Meter). Das Landgerichtsgebäude, das im Jahr 2023 sein 125-jähriges Jubiläum feierte, grenzt an die Fußgängerzone mit zahlreichen Geschäften. Bis zum Fischerviertel ist es nicht weit, auch das Naherholungsgebiet Friedrichsau, in dem im Sommer das mehrwöchige Kulturfestival „Ulmer Zelt“ stattfindet, ist fußläufig zu erreichen. Ulm verfügt zudem über die höchste Kneipendichte Deutschlands und hat einen der größten Botanischen Gärten Deutschlands zu bieten. Außerdem gibt es in der näheren Umgebung zahlreiche Baggerseen und die Schwäbische Alb, die zu Freizeitaktivitäten einladen. Auch das Allgäu ist nur eine Autostunde entfernt.   

Zur Ausbildung der Rechtsreferendare in Ulm im Einzelnen:

1.    Allgemeines

Im juristischen Vorbereitungsdienst können beim Landgericht Ulm zu den Einstellungsterminen im April und Oktober jeweils bis zu 25 Referendarinnen und Referendare ausgebildet werden. 

Die Referendare werden von der Ausbildungsleiterin, Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Thonhofer, und von Frau Nusser betreut.

Frau Nusser ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Referendariat. 

Sie führt die Personalakten und verwaltet die Vordrucke.

Sie erreichen Frau Nusser unter

                               0731/189-2001

oder unter

                               Referendariat@lgulm.justiz.bwl.de

Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Thonhofer hält zu Beginn des Referendariats den Einführungslehrgang in Zivilsachen ab. Sie organisiert die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften, die Bestellung der Lehrkräfte und steht als Ansprechpartnerin für alle die Ausbildung betreffenden Fragen zur Verfügung. Sie erreichen Frau Thonhofer unter

                               0731/189-2021

oder unter

                                 Sandra.Thonhofer@lgulm.justiz.bwl.de


2.    Zuweisung zu den Stationsausbildern

a) Pflichtstationen in Zivilsachen und in Strafsachen

Wesentliche Aufgabe des Ausbildungsleiters in den ersten Monaten des Referendariats ist die Zuweisung der Referendarinnen und Referendare zu den Einzelausbildern in den Stationen in Zivilsachen und in Strafsachen.

In der Zivilstation werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Ulm oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks zugewiesen. Zum Landgerichtsbezirk Ulm gehören die Amtsgerichte in Ulm, Göppingen, Geislingen und Ehingen. Zuweisungswünsche werden berücksichtigt und können meist erfüllt werden.

In der Station für Strafsachen werden die Referendarinnen und Referendare in der Regel der Staatsanwaltschaft Ulm zugewiesen. In Einzelfällen ist auch eine Ausbildung bei den Strafrichterinnen und Strafrichtern des Landgerichts oder der Amtsgerichte des Bezirks möglich. Auch hier können Zuweisungswünsche meist berücksichtigt werden.

b) Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation

In den beiden Rechtsanwaltsstationen und in der Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Einzelausbildern durch das Oberlandesgericht Stuttgart.

Sie erreichen den zuständigen Ausbildungsleiter beim Oberlandesgericht, Herrn Dr. Klink, unter

                               0711/212-3075

oder unter

                            Thomas.Klink@olgstuttgart.justiz.bwl.de

Referentinnen für Angelegenheiten des Referendariats beim Oberlandesgericht Stuttgart sind Frau Steinhart und Frau Renk, die Sie unter

                               0711/212-3202 und 0711/212-3200

oder unter

                               Baerbel.Steinhart@olgstuttgart.justiz.bwl.de

                               Renk@olgstuttgart.justiz.bwl.de

erreichen.


c) Pflichtstation Verwaltung

In der Verwaltungsstation werden die Referendare den Einzelausbildern durch das Regierungspräsidium Tübingen zugewiesen.

Ansprechpartner für Rechtsreferendare ist hier Herr Regierungsdirektor Dr. Breymaier, den Sie unter

                               07071/757-3126

oder unter

                              Markus.Breymaier@rpt.bwl.de

erreichen.

Daneben ist beim Regierungspräsidium Tübingen für Referendarangelegenheiten Frau Epple zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer

                               07071/757-3589

zu erreichen

oder unter

                                        Simone.Epple@rpt.bwl.de



3.    Arbeitsgemeinschaften/Übungsklausuren

Die praktische Ausbildung wird von mehrwöchigen Einführungslehrgängen zu Beginn der Stationen und vom praxisbezogenen Unterricht begleitet, der beim Landgericht Ulm in Arbeitsgemeinschaften mit 10 bis 25 Teilnehmern abgehalten wird.

Den Referendaren steht, neben der Landgerichtsbibliothek, eine gut ausgestattete Referendarbibliothek mit eigenen Arbeitsräumen zur Verfügung. Neben der gängigen Kommentarliteratur findet sich dort auch eine umfangreiche Sammlung der aktuellen Ausbildungsliteratur.

Die Referendare haben zudem die Möglichkeit, neben den Klausuren, die in der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft geschrieben werden, sämtliche Übungsklausuren in den anderen Arbeitsgemeinschaften mitzuschreiben und an den Klausurbesprechungen teilzunehmen. 

 

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