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Bereitschaftsdienst

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.

Seit 01.07.2006 ist für den gesamten Landgerichtsbezirk Ulm ein einheitlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Ulm eingerichtet.

Er umfasst die Amtsgerichtsbezirke Ehingen, Geislingen, Göppingen und Ulm. Durch die Richterinnen oder Richter werden dabei nur eilbedürftige Dinge bearbeitet, die keinen AUfschub dulden und bei denen ein Zuwarten bis zum Beginn der nächsten regulären Dienstzeit ausgeschlossen ist.

Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft eingerichtet für die Zeit außerhalb der Dienstzeiten (Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr; Freitag 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr), sowie an dienstfreien Tagen.

Der Bereitschaftsdienst ist über die Polizeidirektion Ulm (Tel.: 0731 / 188-0) erreichbar.

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